Wohnmobile richtig mieten

Wohnmobile richtig mieten

Foto: Freepik

Das Angebot an Mietwohnmobilen ist üppig und unübersichtlich. „Hersteller, Autoclubs und Vermieterketten halten praktisch für jeden Wunsch entsprechende Fahrzeuge bereit. Bei Privatvermietern sollte man sich allerdings deren Versicherungsschutz genau ansehen“, rät Alexander Bausch von TÜV SÜD. Das angemietete Fahrzeug sollte eine Zulassung als sogenanntes Selbstfahrervermietfahrzeug besitzen. Ohne diesen Zusatz in der Zulassungsbescheinigung Teil I kann es passieren, dass die Versicherung des Fahrzeugs nicht greift und Mieter für Schäden selbst aufkommen müssen. Zur Klarstellung kann bereits ein Blick auf die Prüfplakette auf dem Heckkennzeichen weiterhelfen. Selbstfahrervermietfahrzeuge (Amtsdeutsch) müssen jährlich zur Hauptuntersuchung (HU). Ist das Prüfsiegel also noch länger als zwölf Monate gültig, ist das Fahrzeug nicht entsprechend zugelassen. Ebenfalls wichtig: eine Vollkaskoversicherung, die für selbstverschuldete Schäden am Mietfahrzeug aufkommt.

Mit etwas Surfen im Internet finden sich Angebote, Preis und Konditionen. Wer sich zum ersten Mal mit der mobilen Urlaubsvariante auf den Weg macht, sollte allerdings einiges beachten. „So sollte man das Reisemobil für eine Person mehr buchen“, empfiehlt Alexander Bausch, das bringe Raum- und Zuladungsgewinn. „Spätestens, wenn man bei schlechtem Wetter notgedrungen einen Tag im Reisemobil verbringen muss, macht sich das Plus an Raum bezahlt“, weiß er, und wer gerne Wein oder Lebensmittel aus seinem Urlaub mit nach Hause nehme, werde sich über ein Plus an Zuladungsreserve und Stauraum freuen.

Hilfreich auch dies: Bei der Miete einen Tag vor und einen Tag nach der Reise einkalkulieren. Diese Zeit wird erfahrungsmäßig benötigt, um die eigenen Sachen in Ruhe im Reisemobil zu verstauen und nach dem Urlaub wieder auszuladen. Denn für einen Wohnmobilurlaub werden keine Koffer gepackt. Alle Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände finden in den Schränken und Stauräumen ihren eigenen Platz. Vorsicht: Kindersitze sind in der Regel bei Mietmobilen nicht an Bord. „Familien mit kleinem Nachwuchs sollten auf jeden Fall nachfragen, ob das Wohnmobil über Isofix-Verankerungen verfügt“, rät der TÜV SÜD-Fachmann und „ob der Familienhund mit ins Wohnmobil darf, muss ebenfalls mit dem Vermieter geklärt werden.“

Erste Erfahrungen mit dem rollenden Feriendomizil sollte man auf bekannten Straßen machen. So kann man sich besser mit den anfangs ungewohnten Fahrzeugdimensionen vertraut machen. „Nicht nur ein neun Meter langes Luxusmobil mit zwei Meter Hecküberhang rangiert sich ganz anders als der eigene Pkw“, gibt der TÜV SÜD-Fachmann zu bedenken. Vor allem in engen Kurven und Ortsdurchfahrten ist Konzentration gefordert. Auf der Autobahn fallen die Abmessungen des Reisemobils hingegen nicht so ins Gewicht. Aber Achtung: Bei Autobahnbaustellen kann die linke Spur auf Grund der Breite (von Außenspiegel zu Außenspiegel gemessen) tabu sein und bei Brücken und Unterführungen gilt es, die Höhe des Wohnmobils im Auge zu behalten. Angegeben wird diese im Feld 20 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

„Bevor man sich mit der Freizeitmobilität praktisch auseinandersetzt, sollte man einen Blick auf den eigenen Führerschein werfen“, rät Bausch: „Es werden unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen benötigt.“ Welcher Führerschein die Lizenz für die Ferien ist, hängt vom zulässigen Gesamtgewicht (zGG) des Reisemobils ab. „Relativ einfach sind die Regeln für Personen, die ursprünglich einen Führerschein der Klasse 3 erworben haben“, erläutert der TÜV SÜD-Fachmann: „Sie dürfen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zGG fahren.“ Grundsätzlich gilt: Wohnmobile von bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürfen mit dem Pkw-Führerschein B gefahren werden. Wird das Gewicht überschritten, gelten andere Führerscheinklassen.

„Die Einteilung nach Gewichtsklassen hat noch weitere Konsequenzen“, macht Bausch aufmerksam. Reisemobile über 3,5 Tonnen zGG beispielsweise müssen sich in Deutschland an die Lkw-Verkehrszeichen halten. So gilt zum Beispiel auf Autobahnen das Lkw-Überholverbot für Reisemobile über 3,5 Tonnen, ebenso der Mindestabstand von 50 Metern und „wer im Ausland urlauben möchte, sollte sich zuvor über die dortigen Regelungen informieren“, legt Bausch Wohnmobil-Chauffeuren ans Herz. Die jeweiligen Bestimmungen sind mannigfaltig. Überdies regeln die verschiedenen Länder höchst unterschiedlich, ob etwa zum Übernachten auf öffentlichen Straßen geparkt werden darf.

Quelle: TÜV Süd Presse


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