Verbandmaterial altert

Verbandmaterial altert

Scheinwerfer, Auspuff, Bremsen, Lenkung, Reifen – alles ist in Ordnung. Der Sachverständige klebt nach der Hauptuntersuchung (HU) die ersehnte Prüfplakette, vermerkt jedoch im Prüfprotokoll das Fehlen oder den Zustand des Verbandskastens als "geringen Mangel". „Ein Manko, das im eigenen Interesse möglichst rasch behoben werden sollte“, gibt Matthias Strixner von TÜV SÜD zu bedenken. Gemäß Paragraf 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist das Mitführen des Notfall-Sets Pflicht, und es muss der jeweils aktuellen DIN-Norm entsprechen.

Im Februar 2022 wurde die DIN 13164 aktualisiert. Danach gehören nunmehr zwei medizinische Masken zum Bestandteil des Verbandkastens. Bestehendes Erste-Hilfe-Material nach DIN 13164:1998 und DIN 13164:2014 darf weiterverwendet werden, es besteht keine Nachrüstpflicht. Allerdings dürfen seit dem 1. Februar 2023 nur noch Verbandkästen in Umlauf gebracht werden, die der aktuellen DIN 13164 von 2022 entsprechen, so die Klarstellung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Und: „immer wieder übersehen Autofahrer, dass es beispielsweise für bestimmte Verbandsmaterialien ein Verfallsdatum gibt“, schildert der TÜV SÜD-Fachmann seine Beobachtungen.

Weil das Verbandmaterial im Auto großen Temperaturschwankungen unterworfen ist, verlieren Binden mit der Zeit ihre Elastizität, Pflaster verspröden, Einmalhandschuhe werden rissig. Deshalb sollte ab und an ein prüfender Blick auf das oft vernachlässigte Autozubehör geworfen und wenn nötig, ein neuer Verbandkasten angeschafft werden. Der kostet im Sonderangebot bei Discounter oftmals keine zehn Euro. Auf Nummer Sicher gehen Autofahrer, wenn sie beim Kauf auf die DIN-Nummer 13164:2022 achten. Dem TÜV SÜD-Fachmann zufolge „macht es wenig Sinn, neue Bestandteile einzeln zuzukaufen.“ Erfahrungsgemäß ist der Neuerwerb eines Verbandkastens günstiger als die Ergänzung, zumal ja eben auch andere Bestandteile ersetzt werden müssen, sobald ihr Verfallsdatum abläuft.

„Grundsätzlich sollte der Verbandkasten schnell erreichbar verstaut werden, etwa im Handschuhfach, im Stauraum unter den Sitzen oder in gut zugänglichen Seitenfächern des Kofferraumes“, empfiehlt Strixner „und sicherlich ist es kein Fehler, wenn auch Mitreisende wissen, wo sich die Autoapotheke befindet und man selbst seine Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischt.“

Streng genommen sind Autofahrer dazu auch laut Paragraf 323c Strafgesetzbuch (StGB) verpflichtet. Das Stichwort lautet „Unterlassene Hilfeleistung“. „Weil bei den wohl meisten Autofahrern der Erste-Hilfe-Kurs – Voraussetzung für den Erhalt des Führerscheins – Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt, sollte man sich eine Auffrischung des eigenen Wissens gönnen“, plädiert der TÜV SÜD-Fachmann. Die verschiedenen Rettungs- und Hilfsdienste bieten entsprechende Kurse an, in denen stabile Seitenlage, Versorgen von Platzwunden, Blutungen und notfalls die Wiederbelebung trainiert werden.

Wer keinen Verbandkasten mittführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von fünf Euro und bei der Hauptuntersuchung eben einen geringen Mangel.

Quelle: TÜV Süd Presse


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